Besuchsregelungen
Stand 1. März 2023
- Seit dem 1. März 2023 besteht in Pflegeeinrichtungen für Besucher keine Testpflicht mehr.
- Für den Zutritt zu Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Test- und Maskenpflicht befreit.
Anschrift / Kontakt
Seniorenresidenz Schwerin
Möwenburgstraße 25
19055 Schwerin
Wir sorgen für das Leben im Alter
