Besuchsregelungen

Stand 1. März 2023

  • Seit dem 1. März 2023 besteht in Pflegeeinrichtungen für Besucher keine Testpflicht mehr.
  • Für den Zutritt zu Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Test- und Maskenpflicht befreit.